Eigentümer-Zurückbehaltungsrecht: Trotz Gemeinschafts-Vergleich mit Bauträger? – Anmerkung zu OLG Köln v. 23.10.2013 – 11 U 109/13
von Rechtsanwalt Mathias Münch
Kurzreferat
In dem Beitrag wird die Entscheidung des OLG Köln vom 23.10.2013, 11 U 109/13, besprochen. Es ging um die Frage, ob einzelne Wohnungseigentümer noch Gewährleistungsrechte hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums geltend machen können, nachdem die Eigentümergemeinschaft diese Rechte an sich gezogen hat, sowie um die Folgefrage, inwieweit die Gemeinschaft einen Vergleich mit dem Bauträger „am betroffenen Eigentümer vorbei“ schließen darf oder ob es sich dabei um einen unzulässigen Vertrag zuungunsten Dritter handelt. Der Autor stimmt dem Gericht darin zu, dass die Eigentümer ihre Ansprüche auf mangelfreie Erstherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums dem Verband der Wohnungseigentümer zuweisen können und dass ein diesbezüglicher Vergleich alle Eigentümer bindet. Weiter stellt der Autor fest, dass die Gemeinschaft für den Vergleich einen gewissen Ermessensspielraum besitzt (vgl. (OLG Jena v. 8.9.2006 – 9 W 225/06, ZMR 2007, 65), dass den einzelnen Eigentümern das Recht auf Rücktritt, Rückabwicklung des Vertrages und großen Schadensersatz aber weiter zusteht.
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Veröffentlicht in: Der Miet-Rechtsberater MietRB 2014, 45