Wärmedämmung: u.U. Instandsetzung; Anmerkung zu LG Dessau-Roßlau, Urteil v. 19.07.2012 – 5 S 8/12
von Rechtsanwalt Mathias Münch
Kurzreferat
Der Artikel behandelt die Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 19.7.2012 – 5 S 8/12 und die Rechtsfrage, wann die Herstellung einer Wärmedämmung (Wärmedämmverbundsystem – WDVS) und die optische Veränderung der Fassade (Dämmputz anstelle von Holzvertäfelung) als Instandsetzung gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG angesehen und deshalb mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann als bauliche Veränderung gemäß § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer bedarf. Amts- und Landgericht waren der Ansicht, dass eine der Mehrheitsentscheidung unterliegende Instandsetzung vorliegt, wenn der vom Bauträger hergestellte Errichtungszustand bereits mangelhaft war und erstmalig ein ordnungsgemäßer, den Bauplänen und der Baubeschreibung entsprechender Zustand hergestellt wird. Der Verfasser gibt einen Überblick über die bisherige Rechtsprechung zu der aufgeworfenen Frage und schließt sich der besprochenen Entscheidung an.
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Veröffentlicht in: Der Miet-Rechtsberater MietRB 2012, 360