Vergabe: Änderung im Bestand der Bietergemeinschaft führt zu Ausschluss
Kurzmeldung
Ein Auswechseln eines Mitbieters einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe (bzw. Auslaufen der Abgabefrist) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes, so das OLG Hamburg (Beschl. v. 31.3.2014 – 1 Verg 4/13). Das teilte ibr-online.de heute mit. In der Zeit nach Ablauf der Abgabefrist bis zum Zuschlag dürfen die wesentlichen Bestandteile des Vertrages nicht geändert werden. Dazu gehörten auch die Vertragsparteien, auch wenn es ein Zusammenschluss mehrerer Bieter ist.
Rechtsanwalt Mathias Münch
BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Berlin (seit 1.8.2014)