Unterbindung von Modernisierungsarbeiten durch einstweilige Verfügung; Anmerkung zu LG Berlin, Beschl. v. 12.3.2012 – 63 T 29/12
von Rechtsanwalt Mathias Münch
Kurzreferat
Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Einzelrichter-Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 12.3.2012 – 63 T 29/12, auseinander, mit der dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben wurde, mit der ein Mieter die energetischen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters stoppen wollte. In dem Artikel werden die bisherige Rechtsprechung zu einstweiligen Verfügungen und die unterschiedlichen Auffassungen dargelegt. Der Verfasser meint, dass das Landgericht Berlin mit der Entscheidung von seiner bisherigen Zurückhaltung abrückt und dass die Frage, ob der Mieter zur Duldung der Modernisierung verpflichtet ist, durch das Gericht hätte geprüft werden müssen.
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Veröffentlicht in: Der Miet-Rechtsberater MietRB 2012, 254