Käufer-Provisionspflicht gegenüber zwei Maklern?; Anmerkung zu OLG Hamm v. 27.2.2014 – 18 U 111/13
von Rechtsanwalt Mathias Münch
Kurzreferat
Der Artikel befasst sich mit der Entscheidung des OLG Hamm v. 27.2.2014, wonach der Käufer eine Immobilie im Einzelfall zwei Maklern gegenüber eine Provision schulden kann, nämlich wenn der erste Makler den Nachweis erbracht hat und es durch die Einschaltung eines zweiten nicht zur Unterbrechung des Kausalzusammenhangs gekommen ist. Der Verfasser geht auf die Besonderheiten des über ein Immobilienportal geschlossenen Maklervertrages und auf die Mitursächlichkeit des Nachweises eines Maklers ein. Es wird untersucht, unter welchen Umständen die Kausalkette unterbrochen sein kann. Abschließend erläutert der Verfasser, ob dem zweiten Makler der Einwand der Vorkenntnis entgegen gehalten werden kann, wenn der zweite nicht als reiner Nachweismakler tätig geworden ist.
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Veröffentlicht in: Der Miet-Rechtsberater MietRB 2014, 232
Permalink
Hallo. Ich weiß garnicht ob ich das hier fragen kann…
Und wenn man genau denselben Fall hätte… Nur dem ersten Makler rechtzeitig in Widerrufsfrist kündigt?
Lieben Dank